Der gesetzlich verankerte Anspruch auf individuelle Förderung entbindet die Schülerinnen und Schüler nicht von der Verpflichtung, Verantwortung für den eigenen Lernprozess zu übernehmen, aktiv Hilfe zu suchen und kleinere Defizite selbstständig aufzuarbeiten. Die Lehrkräfte begleiten diesen Prozess beratend und geben Rückmeldung über die erzielten Fortschritte, sodass bei Bedarf weitere Fördermaßnahmen eingeleitet werden können.

Erste diagnostische Instanz sind die Fachlehrerinnen und Fachlehrer, die auf der Grundlage von Unterrichtseindrücken, den Ergebnissen von Leistungsüberprüfungen und außerunter-richtlichen Beobachtungen und Gesprächen vielfältige Einblicke in die individuellen Fähigkeiten und Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler gewinnen. Zusätzliche Informationen liefern Parallelarbeiten, der Vergleichstest VERA am Ende der Jahrgangsstufe 8 sowie standardisierte Diagnoseinstrumente in den Kernfächern. So werden die Schülerinnen und Schüler in den Klassen 5 und 6 in den Bereichen Rechtschreibung und Englisch auf ihre Kompetenzen getestet. Die Ergebnisse sind als Entscheidungshilfe bei der Wahl der Förderbandkurse gedacht und dienen gleichzeitig der Evaluation der erzielten Lernfortschritte. 

Schülerinnen und Schüler, deren Versetzung gefährdet ist, erhalten zum Halbjahreszeugnis eine individuelle Lern- und Förderempfehlung, die Probleme aufzeigt und Hinweise zu deren Behebung gibt. Auch das Förderteam und die Beratungslehrerinnen der Schule stehen für entsprechende Gespräche zur Verfügung.

Zusätzlich zu den hier aufgeführten Förderangeboten können je nach Bedarf weitere Maßnahmen vereinbart bzw. organisiert werden. Das Spektrum reicht hier bei Schülerinnen und Schülern mit Lernproblemen oder Verhaltensauffälligkeiten von individuellen Vereinbarungen wie dem Führen eines Lern- oder Verhaltenstagebuchs bis zur Vermittlung von Nachhilfe oder Beratung durch außerschulische Institutionen (z.B. Schulpsychologischer Dienst, Familienberatung der Landeskirche). Im Bereich der Begabtenförderung kommen im erster Linie Enrichment-Angebote wie die Vereinbarung von zusätzlichen Projektarbeiten, das Erlernen einer weiteren Fremdsprache (z.B. im Rahmen einer Japanisch- oder Hebräisch-AG), die besondere Lernleistung in der Oberstufe usw. in Betracht. Im Einzelfall können auch Modelle der Akzeleration geeignet sein, z.B. die stundenweise Teilnahme am Unterricht einer höheren Klasse, die Teilnahme an Hochschulveranstaltungen parallel zum Besuch der Oberstufe oder auch das Überspringen einer Klassenstufe.