Vereinbarungen zum Umgang mit Konflikten und Meinungsdifferenzen
Meinungsdifferenzen und Konflikte werden prinzipiell zunächst, möglichst im Gespräch unter den betroffenen Eltern bzw. Schülern/Schülerinnen und Lehrkräften bearbeitet.
Bei Nichtabhilfe sollten Klassenleitungen, Vertrauenslehrkräften, Beratungslehrkräfte oder eine andere Lehrkraft eingeschaltet werden.
Die Schulleitung wird erst dann eingeschaltet, wenn die Konfliktparteien im Gespräch mit Klassenleitung/Vertrauenslehrkraft keine Einigung bzw. Lösung finden können.
Eine ausführliche Beschreibung dieser Vereinbarung findet sich hier!