Die Schul­pfleg­schaft

 

Guten Tag,

wir sind die Schulpflegschaftsvertreterinnen des Grabbe-Gymnasiums. Wir sind für das Schuljahr 2023/24 von den Elternpflegschaftsvertreter*innen gewählt worden.

Wir sehen uns als Bindeglied zwischen der Schulleitung und der Elternschaft. Gerne sind wir daher für Ihre Anliegen da und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Haben Sie Fragen oder Sorgen, Ideen oder kritische Anmerkungen? Dann schreiben oder sprechen Sie uns gerne an. Auch Anträge können wir für Sie in die Schulpflegschaft und -konferenz einbringen.

Wir freuen uns auf das Schuljahr 2023/24 und darauf in einem guten Austausch sowohl mit der Schulleitung als auch mit Ihnen, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, zu sein.

Schulpflegschaft

 

Information zur Schulpflegschaft

Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien.

Die Schulpflegschaft ist geprägt von der Bereitschaft der Eltern und Erziehungsberechtigten, sich in gewählten Gremien aktiv am Schulleben zu beteiligen.

In den Klassen- und Jahrgangsstufen wählen die Erziehungsberechtigten den jeweiligen Vorsitzenden und dessen Vertreter. Diese gewählten Personen bilden die Schulpflegschaft. Die Schulpflegschaft wählt aus diesem Personenkreis die Mitglieder für die Schulkonferenz und die Vorsitzenden.

Die Vorsitzenden der Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaften kommen mehrmals im Schuljahr zur Schulpflegschaftssitzung zusammen.

Zu anstehenden Entscheidungen in der Schulkonferenz gibt die Schulpflegschaft ein Votum ab. Sie wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und bis zu drei Stellvertreter. Die Schulpflegschaft wählt auch die Elternvertreter in die Schulkonferenz, dem obersten Mitwirkungsgremium der Schule.

Eine wichtiger Bereich der schulischen Elternmitwirkung sind auch die Fachkonferenzen der unterschiedlichen Unterrichtsfächer, an denen Elternvertreter mit beratender Stimme teilnehmen. Alle an einem bestimmten Unterrichtsfach besonders interessierten Eltern können sich als Fachkonferenzvertreter bewerben. Sie müssen dazu nicht der Schulpflegschaft angehören. Die Wahlen finden jeweils in der 1. Schulpflegschaftssitzung des Schuljahres statt.

Briefe der Schulleitung an die Eltern und Erziehungsberechtigten des Grabbe-Gymnasiums

1. Elterninfobrief - zum Schulstart
2. Elterninfobrief - zu den Herbstferien
3. Elterninfobrief - zu Weihnachten
4. Elterninfobrief im Winter

5. Elterninfobrief im Frühling

 

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