Liste der aktuellen Vorsitzenden im Schuljahr 2022/2023
Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien.
Die Schulpflegschaft ist geprägt von der Bereitschaft der Eltern und Erziehungsberechtigten, sich in gewählten Gremien aktiv am Schulleben zu beteiligen.
In den Klassen- und Jahrgangsstufen wählen die Erziehungsberechtigten den jeweiligen Vorsitzenden und dessen Vertreter. Diese gewählten Personen bilden die Schulpflegschaft. Die Schulpflegschaft wählt aus diesem Personenkreis die Mitglieder für die Schulkonferenz und die Vorsitzenden.
Die Vorsitzenden der Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaften kommen mehrmals im Schuljahr zur Schulpflegschaftssitzung zusammen.
Zu anstehenden Entscheidungen in der Schulkonferenz gibt die Schulpflegschaft ein Votum ab. Sie wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und bis zu drei Stellvertreter. Die Schulpflegschaft wählt auch die Elternvertreter in die Schulkonferenz, dem obersten Mitwirkungsgremium der Schule.
Eine wichtiger Bereich der schulischen Elternmitwirkung sind auch die Fachkonferenzen der unterschiedlichen Unterrichtsfächer, an denen Elternvertreter mit beratender Stimme teilnehmen. Alle an einem bestimmten Unterrichtsfach besonders interessierten Eltern können sich als Fachkonferenzvertreter bewerben. Sie müssen dazu nicht der Schulpflegschaft angehören. Die Wahlen finden jeweils in der 1. Schulpflegschaftssitzung des Schuljahres statt.